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Info

Traktor über 40 km/h bis 60 km/h, auch mit Anhänger. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h, auch mit Anhänger.

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Ausbildung

Theorie

12 Doppelstunden Grundstoff 6 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis:

Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

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Prüfung

Theorieprüfung

bei Ersterteilung: 

Fragebogen mit 30 Fragen ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden 

bei Erweiterung: 

Fragebogen mit 20 Fragen ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

Praktische Prüfung:

Praktische Prüfung ist abzulegen Dauer mindestens 60 Minuten (Prüfungsinhalte: Abfahrtkontrolle, Verbinden und Trennen, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften)

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Voraussetzung

Mindestalter 16 Jahre Solange Sie noch keine 18 Jahre alt sind, dürfen Sie nur Zugmaschinen bis 40 km/h fahren.