Klassen L und T
Führerscheine für Forst- und Landmaschinen
L
Zug- und Arbeitsmaschinen bis 40 km/h
Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h.
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderfahrzeuge (Stapler) bis 25 km/h
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T
Zug- und Arbeitsmaschinen bis 60 km/h
Land-oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h.
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h
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<< Traktor
Klasse L
Info
Traktor bis 40 km/h in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhängern (dann Höchstgeschwindigkeit 25 km/h)
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h
Stapler bis 25 km/h
Ausbildung
Theorie
12 Doppelstunden Grundstoff
2 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis:
Keine praktische Ausbildung erforderlich
Prüfung
Theorieprüfung
bei Ersterteilung:
Fragebogen mit 30 Fragen
ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden.
bei Erweiterung:
Fragebogen mit 20 Fragen
ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
Praktische Prüfung:
Gibt es keine
Voraussetzung
Mindestalter 16 Jahre
<< Traktor
Klasse T
Info
Traktor über 40 km/h bis 60 km/h, auch mit Anhänger.
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h, auch mit Anhänger.
Ausbildung
Theorie
12 Doppelstunden Grundstoff
6 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis:
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
Prüfung
Theorieprüfung
bei Ersterteilung:
Fragebogen mit 30 Fragen
ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
bei Erweiterung:
Fragebogen mit 20 Fragen
ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
Praktische Prüfung:
Praktische Prüfung ist abzulegen
Dauer mindestens 60 Minuten
(Prüfungsinhalte: Abfahrtkontrolle, Verbinden und Trennen, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften)
Voraussetzung
Mindestalter 16 Jahre
Solange Sie noch keine 18 Jahre alt sind, dürfen Sie nur Zugmaschinen bis 40 km/h fahren.