<< Motorrad

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg.

Theorie:
12 Doppelstunden Grundstoff
(bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff)
4 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis:
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
5 Fahrstunden Überland
4 Fahrstunden Autobahn
3 Fahrstunden bei Dunkelheit
Theorieprüfung ist abzulegen
bei Ersterteilung
Fragebogen mit 30 Fragen
ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
bei Erweiterung
Fragebogen mit 20 Fragen
ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
A2, A:
Die Theorieprüfung entfällt bei mindestens zweijährigem Vorbesitz von A1 bzw. A2.

Praktische Prüfung:
A1:
Dauer mindestens 45 Minuten
A2, A:
Dauer mindestens 60 Minuten, bei mindestens zweijährigem Vorbesitz von A1 bzw. A2: 40 Minuten
(Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße)

Bei der Erweiterung von A1auf A2 und von A2 auf A darf die praktische Prüfung bereits einen Monat vor Ablauf des zweijährigen Vorbesitzes der jeweils niedrigeren Klasse abgelegt werden.
Mindestalter 18 Jahre
Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden.
Biometrisches Passbild
Sehtest
Erste-Hilfe-Kurs
Nachweis über Tag und Ort der Geburt
  • Hintergrund
  • Hintergrund
  • Hintergrund
  • Hintergrund