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Info

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg.

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Ausbildung

Theorie
  1. 12 Doppelstunden Grundstoff
  2. (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff)
  3. 4 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis: 
  1. Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
  2. (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
  3. 5 Fahrstunden Überland
  4. 4 Fahrstunden Autobahn
  5. 3 Fahrstunden bei Dunkelheit
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Prüfung

Theorieprüfung ist abzulegen

bei Ersterteilung

Fragebogen mit 30 Fragen

ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

bei Erweiterung

Fragebogen mit 20 Fragen

ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

A2, A:

Die Theorieprüfung entfällt bei mindestens zweijährigem Vorbesitz von A1 bzw. A2.

Praktische Prüfung:

A2, A:

Dauer mindestens 70 Minuten, bei mindestens zweijährigem Vorbesitz von A1 bzw. A2: 60 Minuten

(Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße)

Bei der Erweiterung von A1 auf A2 und von A2 auf A darf die praktische Prüfung bereits einen Monat vor Ablauf des zweijährigen Vorbesitzes der jeweils niedrigeren Klasse abgelegt werden.

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Voraussetzung

  1. Mindestalter 18 Jahre
  2. Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden.
  3. Biometrisches Passbild
  4. Sehtest
  5. Erste-Hilfe-Kurs