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a) Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h.

b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

Sie müssen mindestens zu a) 24 und zu b) 21 Jahre alt sein.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein
Eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM

Direkteinstieg ab 24 Jahren!

Theorie 12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden2 Grundstoff) 4 Doppelstunden Zusatzstoff Beim Aufstieg von A1 nach A2 und von A2 nach A ist bei jeweils mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse kein Theorieunterricht vorgeschrieben. Praxis: Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt) 5 Fahrstunden Überland 4 Fahrstunden Autobahn 3 Fahrstunden bei Dunkelheit
Theorieprüfung ist abzulegen bei Ersterteilung Fragebogen mit 30 Fragen ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden bei Erweiterung Fragebogen mit 20 Fragen ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden A2, A: Die Theorieprüfung entfällt bei mindestens zweijährigem Vorbesitz von A1 bzw. A2. Praktische Prüfung: A1: Dauer mindestens 45 Minuten A2, A: Dauer mindestens 60 Minuten, bei mindestens zweijährigem Vorbesitz von A1 bzw. A2: 40 Minuten (Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße) Bei der Erweiterung von A1auf A2 und von A2 auf A darf die praktische Prüfung bereits einen Monat vor Ablauf des zweijährigen Vorbesitzes der jeweils niedrigeren Klasse abgelegt werden.
Biometrisches Passbild Sehtest Erste-Hilfe-Kurs Nachweis über Tag und Ort der Geburt
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