Klassen Mofa, AM, A1, A2, A

Motorrad-Führerscheine

Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder, maximal 25 km/h bbH, Verbrennungsmotor bis 50 cm3 Hubraum oder Elektromotor
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Kleinkrafträder, Moped, Mokick und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 cm³ und bis 45 km/h.
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Krafträder bis 125 cm³ bis 11 kW. Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.
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Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg.
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Krafträder, auch mit Beiwagen über 50 cm³ oder 45km/h. Zwei Jahre Leistungsbeschränkt bis 25 kW, Direkteinstieg ab 25 Jahre
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Klasse Mo

Mofa
Theorie
6 Doppelstunden
Praxis: 90 Minuten Grundausbildung unabhängig von der Form des theoretischen Unterrichts
Theorieprüfung ist abzulegen Fragebogen mit 20 Fragen ab 8 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden Praktische Prüfung entfällt
Mindestalter 15 Jahre Biometrisches Passbild Sehtest Erste-Hilfe-Kurs Nachweis über Tag und Ort der Geburt
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Klasse AM

Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit bbH max. 45 km/h; bei elektrischer Antriebsmaschine Nenndauerleistung höchstens 4 kW; bei Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 cm³.
Krafträder bbH max. 45 km/h, die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor); Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 cm³ Hubraum.
Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h; Hubraum bei Fremdzündungsmotoren höchstens 50 cm³; bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW; bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW.
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h; Hubraum bei Fremdzündungsmotoren höchstens 50 cm³; bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW; bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW; Leermasse max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien).
Theorie:
12 Doppelstunden Grundstoff
(bei Erweiterung: 6 Doppelstunden2 Grundstoff)
2 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis:
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
Theorieprüfung
bei Ersterteilung
Fragebogen mit 30 Fragen
ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
bei Erweiterung
Fragebogen mit 20 Fragen
ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

Praktische Prüfung:
Sie dauert mindestens 45 Minuten (Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren überwiegend innerhalb geschlossener Ortschaften)
Mindestalter 16 Jahre
Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden.
Biometrisches Passbild
Sehtest
Erste-Hilfe-Kurs
Nachweis über Tag und Ort der Geburt
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Klasse A1

Motorrad bis 125 ccm Hubraum und nicht mehr als 11 kW Motorleistung. Bis zum Erreichen des 18. Lebensjahr dürfen Sie nur Leichtkrafträder mit höchstens 80 km/h fahren

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW.
Theorie
12 Doppelstunden Grundstoff
4 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis:
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
5 Fahrstunden Überland
4 Fahrstunden Autobahn
3 Fahrstunden bei Dunkelheit
Theorieprüfung ist abzulegen
bei Ersterteilung
Fragebogen mit 30 Fragen
ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
bei Erweiterung
Fragebogen mit 20 Fragen
ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
A2, A:
Die Theorieprüfung entfällt bei mindestens zweijährigem Vorbesitz von A1 bzw. A2.

Praktische Prüfung:
A1:
Dauer mindestens 45 Minuten
A2, A:
Dauer mindestens 60 Minuten, bei mindestens zweijährigem Vorbesitz von A1 bzw. A2: 40 Minuten
(Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße)

Bei der Erweiterung von A1auf A2 und von A2 auf A darf die praktische Prüfung bereits einen Monat vor Ablauf des zweijährigen Vorbesitzes der jeweils niedrigeren Klasse abgelegt werden.
Mindestalter 16 Jahre
Biometrisches Passbild
Sehtest
Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Erste-Hilfe-Kurs (nur erforderlich bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnisklasse)
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Klasse A2

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg.
Theorie:
12 Doppelstunden Grundstoff
(bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff)
4 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis:
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
5 Fahrstunden Überland
4 Fahrstunden Autobahn
3 Fahrstunden bei Dunkelheit
Theorieprüfung ist abzulegen
bei Ersterteilung
Fragebogen mit 30 Fragen
ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
bei Erweiterung
Fragebogen mit 20 Fragen
ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
A2, A:
Die Theorieprüfung entfällt bei mindestens zweijährigem Vorbesitz von A1 bzw. A2.

Praktische Prüfung:
A1:
Dauer mindestens 45 Minuten
A2, A:
Dauer mindestens 60 Minuten, bei mindestens zweijährigem Vorbesitz von A1 bzw. A2: 40 Minuten
(Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße)

Bei der Erweiterung von A1auf A2 und von A2 auf A darf die praktische Prüfung bereits einen Monat vor Ablauf des zweijährigen Vorbesitzes der jeweils niedrigeren Klasse abgelegt werden.
Mindestalter 18 Jahre
Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden.
Biometrisches Passbild
Sehtest
Erste-Hilfe-Kurs
Nachweis über Tag und Ort der Geburt
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Klasse A

a) Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h. b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW. Sie müssen mindestens zu a) 24 und zu b) 21 Jahre alt sein. Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein Eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM Direkteinstieg ab 24 Jahren!
Theorie 12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden2 Grundstoff) 4 Doppelstunden Zusatzstoff Beim Aufstieg von A1 nach A2 und von A2 nach A ist bei jeweils mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse kein Theorieunterricht vorgeschrieben. Praxis: Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt) 5 Fahrstunden Überland 4 Fahrstunden Autobahn 3 Fahrstunden bei Dunkelheit
Theorieprüfung ist abzulegen bei Ersterteilung Fragebogen mit 30 Fragen ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden bei Erweiterung Fragebogen mit 20 Fragen ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden A2, A: Die Theorieprüfung entfällt bei mindestens zweijährigem Vorbesitz von A1 bzw. A2. Praktische Prüfung: A1: Dauer mindestens 45 Minuten A2, A: Dauer mindestens 60 Minuten, bei mindestens zweijährigem Vorbesitz von A1 bzw. A2: 40 Minuten (Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße) Bei der Erweiterung von A1auf A2 und von A2 auf A darf die praktische Prüfung bereits einen Monat vor Ablauf des zweijährigen Vorbesitzes der jeweils niedrigeren Klasse abgelegt werden.
Biometrisches Passbild Sehtest Erste-Hilfe-Kurs Nachweis über Tag und Ort der Geburt
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