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Kraftwagen über 3,5t zG
Anhänger über 750kg zG
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: C
Eingeschlossene Klassen: C1E, BE, T, bei Besitz von D1: D1E, bei Besitz von D: DE

Theorie 6 Doppelstunden Grundstoff 6 Doppelstunden Zusatzstoff (bei Vorbesitz von D1 od. D: 2 Doppelstunden) Praxis: Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt) Sonderfahrten Klasse C auf CE - Fahrstunden: 5 Überland / 2 Autobahn / 3 bei Dunkelheit (Fahrstunden) gemeinsamer Ausbildungsgang Klassen C und CE Solo: 3 Überland / 1 Autobahn / 0 bei Dunkelheit (Fahrstunden) Zug: 5 Überland / 2 Autobahn / 3 bei Dunkelheit (Fahrstunden) Gesamt: 8 Überland / 3 Autobahn / 3 bei Dunkelheit (Fahrstunden)
Theorieprüfung Fragebogen mit 30 Fragen ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden Praktische Prüfung: Praktische Prüfung ist abzulegen Dauer jeweils mindestens 75 Minuten Prüfungsinhalte: Verbinden und Trennen, Sicherheitskontrollen am Anhänger, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße
Mindestalter 18 Jahre (für Führer im gewerblichen Güterverkehr ist das Mindestalter 21 jahre). Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: C Eingeschlossene Klassen: C1E, BE, T, bei Besitz von D1: D1E, bei Besitz von D: DE
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