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Info
Kraftwagen, ausgenommen Kraftwagen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen, über 3,5 t zGM bis 7,5 t zGM auch mit Anhänger bis 750 kg zGM.
Ausbildung
Theorie
6 Doppelstunden Grundstoff
6 Doppelstunden Zusatzstoff
(bei Vorbesitz von D1 od. D: 2 Doppelstunden)
Praxis:
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
Sonderfahrten
C1: 3 Überland / 1 Autobahn / 1 bei Dunkelheit(Fahrstunden)
gemeinsamer Ausbildungsgang Klassen C1 und C1E
Solo: 1 Überland / 1 Autobahn / 0 bei Dunkelheit (Fahrstunden)
Zug: 3 Überland / 1 Autobahn /2 bei Dunkelheit (Fahrstunden)
Gesamt: 4 Überland / 2 Autobahn / 2 bei Dunkelheit (Fahrstunden)
Prüfung
Theorieprüfung
Fragebogen mit 30 Fragen
ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
Praktische Prüfung:
Dauer jeweils mindestens 75 Minuten
Prüfungsinhalte: Abfahrtkontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße
Voraussetzung
Mindestalter 18 Jahre (für Führer im gewerblichen Güterverkehr ist das Mindestalter 21 jahre).
Sie müssen den Führerschein der Klasse B besitzen und eine ärztliche Bescheinigung über die Eignung vorlegen.