Klassen L und T

Führerscheine für Forst- und Landmaschinen

Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderfahrzeuge (Stapler) bis 25 km/h
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Land-oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h
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Klasse L

Traktor bis 40 km/h in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhängern (dann Höchstgeschwindigkeit 25 km/h) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h Stapler bis 25 km/h
Theorie 12 Doppelstunden Grundstoff 2 Doppelstunden Zusatzstoff Praxis: Keine praktische Ausbildung erforderlich
Theorieprüfung bei Ersterteilung: Fragebogen mit 30 Fragen ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden. bei Erweiterung: Fragebogen mit 20 Fragen ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden Praktische Prüfung: Gibt es keine
Mindestalter 16 Jahre
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Klasse T

Traktor über 40 km/h bis 60 km/h, auch mit Anhänger. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h, auch mit Anhänger.
Theorie 12 Doppelstunden Grundstoff 6 Doppelstunden Zusatzstoff Praxis: Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
Theorieprüfung bei Ersterteilung: Fragebogen mit 30 Fragen ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden bei Erweiterung: Fragebogen mit 20 Fragen ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden Praktische Prüfung: Praktische Prüfung ist abzulegen Dauer mindestens 60 Minuten (Prüfungsinhalte: Abfahrtkontrolle, Verbinden und Trennen, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften)
Mindestalter 16 Jahre Solange Sie noch keine 18 Jahre alt sind, dürfen Sie nur Zugmaschinen bis 40 km/h fahren.
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