Klassen C1, C1E, C, CE

LKW-Führerscheine

Kraftwagen über 3,5t zulässigem Gesamtgewicht bis 7,5t bis 8 Sitzplätze.
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Züge aus C1-Zugfahrzeug und Anhänger über 0,75t zulässigem Gesamtgewicht
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Kraftwagen über 3,5t zulässigem Gesamtgewicht (nach oben keine Beschränkung) auch mit Anhänger max. 750 kg zGM. - bis 8 Sitzplätze.
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Kraftwagen über 3,5 t zGM (nach oben keine Beschränkung) und Anhänger über 750 kg zGM.
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Klasse C1

Kraftwagen, ausgenommen Kraftwagen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen, über 3,5 t zGM bis 7,5 t zGM auch mit Anhänger bis 750 kg zGM.
Theorie 6 Doppelstunden Grundstoff 6 Doppelstunden Zusatzstoff (bei Vorbesitz von D1 od. D: 2 Doppelstunden) Praxis: Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt) Sonderfahrten C1: 3 Überland / 1 Autobahn / 1 bei Dunkelheit(Fahrstunden) gemeinsamer Ausbildungsgang Klassen C1 und C1E Solo: 1 Überland / 1 Autobahn / 0 bei Dunkelheit (Fahrstunden) Zug: 3 Überland / 1 Autobahn /2 bei Dunkelheit (Fahrstunden) Gesamt: 4 Überland / 2 Autobahn / 2 bei Dunkelheit (Fahrstunden)
Theorieprüfung Fragebogen mit 30 Fragen ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden Praktische Prüfung: Dauer jeweils mindestens 75 Minuten Prüfungsinhalte: Abfahrtkontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße
Mindestalter 18 Jahre (für Führer im gewerblichen Güterverkehr ist das Mindestalter 21 jahre). Sie müssen den Führerschein der Klasse B besitzen und eine ärztliche Bescheinigung über die Eignung vorlegen.
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Klasse C1E

Zugfahrzeug der Klasse C1 (Kfz über 3,5 t bis 7,5 t zGM) mit einem Anhänger über 750 kg zGM Zugfahrzeug der Klasse B (Kfz bis 3,5 t zGM) mit einem Anhänger über 3,5 t zGM. Fahrzeugkombination zGM in beiden Fällen max. 12 t.
Theorie Keine Praxis: Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt) Sonderfahrten C1E: 3 Überland / 1 Autobahn / 1 bei Dunkelheit (Fahrstunden) gemeinsamer Ausbildungsgang Klassen C1 und C1E Solo: 1 Überland / 1 Autobahn / 0 bei Dunkelheit (Fahrstunden) Zug: 3 Überland / 1 Autobahn /2 bei Dunkelheit (Fahrstunden) Gesamt: 4 Überland / 2 Autobahn / 2 bei Dunkelheit (Fahrstunden)
Theorieprüfung Keine Praktische Prüfung: Dauer jeweils mindestens 75 Minuten Prüfungsinhalte: Verbinden und Trennen, Sicherheitskontrollen am Anhänger, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße
Mindestalter 18 Jahre (für Führer im gewerblichen Güterverkehr ist das Mindestalter 21 Jahre). Sie müssen den Führerschein der Klasse C1 besitzen oder zumindest die Prüfung für die betreffende Klasse bestanden haben.
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Klasse C

Kraftwagen über 3,5t zG (nach oben keine Beschränkung) Anhänger bis 750 kg zGM
Theorie 6 Doppelstunden Grundstoff 10 Doppelstunden Zusatzstoff (bei Vorbesitz von C1 oder D1: 4 Doppelstunden2; bei Vorbesitz von D: 2 Doppelstunden2) Praxis: Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt) Sonderfahrten Klasse B auf C: 5 Überland / 2 Autobahn / 3 bei Dunkelheit (Fahrstunden) Klasse C1 auf C: 3 Überland / 1 Autobahn / 1 bei Dunkelheit (Fahrstunden) gemeinsamer Ausbildungsgang Klassen C und CE Solo: 3 Überland / 1 Autobahn / 0 bei Dunkelheit (Fahrstunden) Zug: 5 Überland / 2 Autobahn / 3 bei Dunkelheit (Fahrstunden) Gesamt: 8 Überland / 3 Autobahn / 3 bei Dunkelheit (Fahrstunden)
Theorieprüfung Fragebogen mit 37 Fragen ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden Praktische Prüfung: Dauer jeweils mindestens 75 Minuten Prüfungsinhalte: Abfahrtkontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße
Sie müssen mindestens 21/18 Jahre alt sein. Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: B Eingeschlossene Klasse: C1 Vorbesitz Führerschein Klasse B Ärztliche Bescheinigung
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Klasse CE

Kraftwagen über 3,5t zG Anhänger über 750kg zG Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: C Eingeschlossene Klassen: C1E, BE, T, bei Besitz von D1: D1E, bei Besitz von D: DE
Theorie 6 Doppelstunden Grundstoff 6 Doppelstunden Zusatzstoff (bei Vorbesitz von D1 od. D: 2 Doppelstunden) Praxis: Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt) Sonderfahrten Klasse C auf CE - Fahrstunden: 5 Überland / 2 Autobahn / 3 bei Dunkelheit (Fahrstunden) gemeinsamer Ausbildungsgang Klassen C und CE Solo: 3 Überland / 1 Autobahn / 0 bei Dunkelheit (Fahrstunden) Zug: 5 Überland / 2 Autobahn / 3 bei Dunkelheit (Fahrstunden) Gesamt: 8 Überland / 3 Autobahn / 3 bei Dunkelheit (Fahrstunden)
Theorieprüfung Fragebogen mit 30 Fragen ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden Praktische Prüfung: Praktische Prüfung ist abzulegen Dauer jeweils mindestens 75 Minuten Prüfungsinhalte: Verbinden und Trennen, Sicherheitskontrollen am Anhänger, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße
Mindestalter 18 Jahre (für Führer im gewerblichen Güterverkehr ist das Mindestalter 21 jahre). Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: C Eingeschlossene Klassen: C1E, BE, T, bei Besitz von D1: D1E, bei Besitz von D: DE
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